Vegetationsgutachten im Amtsbereich
Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2021
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt).
In den Gutachten äußert sich die Forstbehörde zum Zustand der Waldverjüngung und ihrer Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation der jungen Waldbäume in der nachwachsenden Waldgeneration durch Schalenwild und deren Einfluss auf die Entwicklung der unterschiedlichen Baumarten.
Allgemeine Informationen zu den Forstlichen Gutachten 2021

Auf den Seiten des Staatsministerium finden Sie alle allgemeinen Information rund um die Forstlichen Gutachten.
Es werden alle wichtigen Informationen rund um die Gutachten zur Verfügung gestellt. Sie finden dort die Hintergründe der Forstlichen Gutachten, die Arbeitsansweisungen zur aktuellen Vegetationsaufnahme sowie Informationen zur Revierweisen Aussage und die Ergebnisse aus den Vorjahren.
Forstliche Gutachten 2021 im Amtsbereich
Regionale Überprüfung des Waldverjüngungszustandes
Ausgerüstet mit Karte und Datenerfassungsgerät erheben die Förster von Februar bis April den Zustand der jungen Bäume an über 300 Inventurpunkten. Darüber hinaus werden bei einzelnen Jagdrevieren zusätzliche Begänge zur Überprüfung der örtlichen Situation durchgeführt. Auf Grundlage dieser Inventurdaten erstellt das Amt dann die sog. „Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“ und leitet diese den unteren Jagdbehörden an den Landratsämtern zu. Dieses seit 1986 alle drei Jahre durchgeführte Verfahren dient als wichtiges Hilfsmittel für die Aufstellung der Abschusspläne für Rehwild und trägt so zur Schaffung und Erhaltung stabiler und standortsgemäßer Wälder in Bayern bei. Bei der letzten Inventur im Jahr 2018 wurde bei den fünf Hegegemeinschaften im Landkreis Ebersberg eine tragbare Wildverbiss-Belastung festgestellt, im südlichen Landkreis München war der Verbiss bei drei von neun Hegegemeinschaften noch zu hoch.
Frist 28. Februar 2021
Erstellung der ergänzenden Revierweisen Aussagen beantragen

Die ergänzenden Revierweisen Aussagen haben sich seit ihrer Einführung 2012 als fester Bestandteil der Forstlichen Gutachten bewährt. Diese können nun wieder für die Jagdreviere in den „grünen“ Hegegemeinschaften beantragt werden. Das Antragsformular hierfür steht zum Download zur Verfügung.
Veröffentlichung der Ergebnisse und Möglichkeit zur Stellungnahme
Situation der Waldverjüngung
Regionale Ergebnisse der Forstlichen Gutachten 2018

Im Landkreis Ebersberg ist die Verbissbelastung wie bereits 2015 in allen fünf Hegegemeinschaften tragbar. Auch im Bereich der Stadt München und des Landkreises München ist sie in den Hegegemeinschaften Ost II, Südost, Oberland, Forstrevier Sauerlach, Isartal und der Gruppe München akzeptabel. In den anderen drei Hegegemeinschaften ist die Verbissbelastung noch zu hoch. Mehr